AGG - Auskunftsanspruch bei abgelehnter Bewerbung
Wenn ein potentieller Arbeitgeber einen Stellenbewerber ablehnt, hat dieser grundsätzlich keinen Anspruch auf Auskunft gegen den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber muss dem Bewerber nicht mitteilen, ob dieser einen anderen Bewerber eingestellt hat und nach welchen Kriterien die Einstellung ggf. erfolgt ist.