AGG - Mitteilung der Schwerbehinderteneigenschaft

Geschrieben von Elke am 29.05.2015

Wenn sich ein Arbeitnehmer mehrfach hintereinander bei demselben Arbeitgeber bewirbt und seine Schwerbehinderteneigenschaft im Bewerbungsverfahren berücksichtigt haben möchte, so muss er diese Eigenschaft in jeder Bewerbung erneut darlegen.