Altersdiskriminierung bei Sozialabfindung
Auch wenn Arbeitnehmer nach dem vollendeten 62. Lebensjahr lediglich eine Mindestabfindung erhalten, verstößt es laut der Sozialplanregelung selbst dann nicht gegen das Verbot der Benachteiligung wegen des Alters. Auch nicht,wenn jüngere Arbeitnehmer eine höhere Abfindung erhalten.