Durch Kündigung verursachte Depression kein Auflösungsgrund

Geschrieben von Elke am 16.01.2014

Nach §§ 9,10 KSchG sind psychische Folgen einer Kündigung jedenfalls dann kein Grund, wenn der Arbeitgeber die Krankheit weder zielgerichtet verursacht, noch deren Möglichkeit gesehen und bewusst in Kauf genommen hat.