Gleichbehandlungsgrundsatz bei Dienstkleidung
In der Betriebsvereinbarung festgehaltene Regelungen über die Dienstkleidung, muss vom Arbeitgeber und Betriebsrat der Gleichbehandlungsgrundsatz berücksichtigt werden.
In der Betriebsvereinbarung festgehaltene Regelungen über die Dienstkleidung, muss vom Arbeitgeber und Betriebsrat der Gleichbehandlungsgrundsatz berücksichtigt werden.