Kleinbetriebsklausel -Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern
Soweit ein regelmäßiger Beschäftigungsbedarf abgedeckt wird, ist ein Leiharbeiter nach § 23 I 3 KSChG bei der Bestimmung der Betriebsgröße mitzuzählen.
Soweit ein regelmäßiger Beschäftigungsbedarf abgedeckt wird, ist ein Leiharbeiter nach § 23 I 3 KSChG bei der Bestimmung der Betriebsgröße mitzuzählen.