Kleinbetriebsklausel -Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern

Geschrieben von Elke am 15.08.2013

Soweit ein regelmäßiger Beschäftigungsbedarf abgedeckt wird, ist ein Leiharbeiter nach § 23 I 3 KSChG bei der Bestimmung der Betriebsgröße mitzuzählen.