Konkludente Zusage auf Sonderzahlung

Geschrieben von Elke am 11.11.2015

Wenn einem Arbeitnehmer über mehrere Jahre hinweg Sonderzahlungen in unterschiedlicher Höhe geleistet wurden, so ist durch schlüssiges Verhalten durch den Arbeitgeber ein Anspruch des Arbeitnehmers auf zukünftige Sonderzahlungen entstanden. Die Höhe dieser Sonderzahlungen sind vom Arbeitgeber nach eigenem Ermessen zu bestimmen.