Lauf einer Ausschlussfrist bei Betriebsübergang
Der Lauf der zweiten Stufe einer tarifvertraglichen Ausschlussfrist beginnt, trotz Rückwirkung des Widerspruchs eines Arbeitnehmers gegen den Betriebsübergang, erst mit dessen Zugang beim Arbeitgeber.
Der Lauf der zweiten Stufe einer tarifvertraglichen Ausschlussfrist beginnt, trotz Rückwirkung des Widerspruchs eines Arbeitnehmers gegen den Betriebsübergang, erst mit dessen Zugang beim Arbeitgeber.