Vergleich als Befristungsgrund

Geschrieben von Elke am 29.05.2015

Ist als Befristungsgrund ein Prozessvergleich angegeben, wird ein offener Streit über den weiteren Bestand des Arbeitsverhältnisses vorausgesetzt. Auch ein Rechtsstreit, mit dem der Arbeitnehmer durch Abschluss eines Folgevertrags die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erreichen will, zählt dazu.