Verzicht auf Urlaubsabgeltungsanspruch
Wenn nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses vereinbart wird, wird der Urlaubsabgeltungsanspruch von einer qualifizierten Abgeltungsklausel erfasst.
Wenn nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses vereinbart wird, wird der Urlaubsabgeltungsanspruch von einer qualifizierten Abgeltungsklausel erfasst.