Verzugslohn bei Pausenanordnung

Geschrieben von Elke am 01.06.2015

Ein Arbeitnehmer muss gegen eine "Zwangspause" protestiert und ein wörtliches Angebot für seine Arbeitsleistung in der Zeit abgegeben haben, bevor er Verzugslohn für vom Arbeitgeber angeordnete Arbeitszeitunterbrechungen verlangen kann.