Widerruf von Bildveröffentlichungen des Arbeitnehmers
Hat man dem Arbeitgeber eine Einwilligung zur Veröffentlichung eigener Bilder im Internet erteilt, kann der Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses diese Einwilligung nur unter Vorlage eines triftigen Grunds wiederrufen.