Widerruf von Bildveröffentlichungen des Arbeitnehmers

Geschrieben von Elke am 13.07.2015

Hat man dem Arbeitgeber eine Einwilligung zur Veröffentlichung eigener Bilder im Internet erteilt, kann der Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses diese Einwilligung nur unter Vorlage eines triftigen Grunds wiederrufen.