Zustimmungsverweigerung bei Arbeitnehmerüberlassung

Geschrieben von Elke am 16.01.2014

Nach § 99 II Nr. 1 BetrVG kann der Betriebsrat die Zustimmung zu einer geplanten Einstellung verweigern, wenn der Arbeitnehmer auf einem Dauerarbeitsplatz eine Leiharbeitskraft zeitlich unbefristet einsetzen will.