Abänderung eines ausländischen Unterhaltstitels

Geschrieben von Elke am 29.05.2015

Sofern die internationale Zuständigkeit nach der EuUnthVO gegeben ist, die Entscheidung hier anerkannt und die Voraussetzungen nach § 238 FamFG gegeben ist, so kann ein ausländischer Unterhaltstitel vor deutschen Gerichten abgeändert werden.