Aufkunft über Trennungsvermögen ohne genauen Trennungszeitpunkt
Gemäß § 1379 Abs. 1 Nr. 1 BGB besteht kein Anspruch auf Auskunft über das Trennungsvermögen, sofern ein genauer Trennungszeitpunkt nicht feststellbar ist.
Gemäß § 1379 Abs. 1 Nr. 1 BGB besteht kein Anspruch auf Auskunft über das Trennungsvermögen, sofern ein genauer Trennungszeitpunkt nicht feststellbar ist.