Auskehranspruch des Kindergeldes des Volljährigen
Gem. § 1601 BGB (analog) kann der volljährige Unterhaltsberechtigte von dem Elternteil, welches das Kindergeld bezieht, neben dem Barunterhalt noch die Auskehr von Kindergeld verlangen.
Gem. § 1601 BGB (analog) kann der volljährige Unterhaltsberechtigte von dem Elternteil, welches das Kindergeld bezieht, neben dem Barunterhalt noch die Auskehr von Kindergeld verlangen.