Darlegungs- und Beweislast bei Leistungsunfähigkeit

Geschrieben von Elke am 13.07.2015

Stützt sich ein Unterhaltsschuldner auf Leistungsunfähigkeit, so muss er sein erzielbares Einkommen, sowie seine Erwerbsmöglichkeiten unter Berücksichtigung persönlicher Aspekte (Fähigkeiten, Gesundheit etc.) darlegen. Das Offenlegen der Vermögens- und Einkommenssituation reicht hier als Darlegungs- und Beweislast nicht aus.