Darlegungs- und Beweislast bei Leistungsunfähigkeit
Stützt sich ein Unterhaltsschuldner auf Leistungsunfähigkeit, so muss er sein erzielbares Einkommen, sowie seine Erwerbsmöglichkeiten unter Berücksichtigung persönlicher Aspekte (Fähigkeiten, Gesundheit etc.) darlegen. Das Offenlegen der Vermögens- und Einkommenssituation reicht hier als Darlegungs- und Beweislast nicht aus.