Eigenheim bei der Bemessung des Altersvorsorgevermögens
Selbstgenutztes Immobilieneigentum muss im Rahmen des Vermögenseinsatzes für den Unterhalt grundsätzlich nicht gewertet werden, wenn es sich um den zum Elternunterhalt Verpflichteten handelt.
Selbstgenutztes Immobilieneigentum muss im Rahmen des Vermögenseinsatzes für den Unterhalt grundsätzlich nicht gewertet werden, wenn es sich um den zum Elternunterhalt Verpflichteten handelt.