Eigenheim bei der Bemessung des Altersvorsorgevermögens

Geschrieben von Elke am 19.12.2013

Selbstgenutztes Immobilieneigentum muss im Rahmen des Vermögenseinsatzes für den Unterhalt grundsätzlich nicht gewertet werden, wenn es sich um den zum Elternunterhalt Verpflichteten handelt.