Eigentumsverhältnisse in, bzw. nach der Ehe: Einbauküche

Geschrieben von Elke am 15.08.2017

Hat ein Ehegatte eine Einbauküche vor der Ehe angeschafft und während der Dauer der Ehe dem anderen Ehegatten zur Mitbenutzung zur Verfügung gestellt, so steht die Küche dennoch im Eigentum des Ehegatten, der diese vor der Eheschließung angeschafft hat. Durch die Eheschließung werden die Eigentumsverhältnisse nicht geändert.