Förderunterricht als unterhaltsrechtlicher Mehrbedarf
Ein Mehrbedarf kann der längerfristige Besuch von Förderschulen begründen. Im konkreten Fall gilt dies für die Therapie einer Lese-Rechtschreib-Schwäche.
Ein Mehrbedarf kann der längerfristige Besuch von Förderschulen begründen. Im konkreten Fall gilt dies für die Therapie einer Lese-Rechtschreib-Schwäche.