Grundstückswert bei stichtagsnahem Verkauf und Verkehrswertgutachten

Geschrieben von Elke am 01.06.2015

Ist ein Grundstück, welches im Zugewinnausgleichsverfahren zu berücksichtigen ist, von einem Sachverständigen bewertet worden und stichtagsnah veräußert, so wird vom tatsächlich erzielten Kaufpreis ausgegangen. Durch den Sachverständigen wird in einem Gutachten nur eine, durch Unsicherheit behaftete, Schätzung des Verkaufswerts abgegeben.