Kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss bei anonymer Samenspende

Geschrieben von Elke am 19.12.2013

wenn ein Kind mittels einer anonymen Samenspende gezeugt wurde, hat es keinen Anspruch auf Unterhalt nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, wenn eine Ermittlung der Vaterschaft von vorneherein unmöglich ist.