Kein Verlust des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt

Geschrieben von Elke am 19.12.2013

Ein Kind verliert nicht seinen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt, wenn es unverschuldet einen schlechten Schulabschluss erlangt hat und es durch vorgeschaltete Berufspraktika und Aushilfstätigkeiten versucht, einen Ausbildungsplatz zu erhalten, diesen aber erst drei Jahre nach Beendigung der Schule findet.