Kindergeldberechtigung im paritätischen Wechselmodell
Werden Kinder von beiden Eltern im Wechselmodell (d.h., wenn die Kinder, beispielsweise wöchentlich, zwischen den Elternteilen wechseln) betreut, kann von dem Elternteil, welches das Kindergeld bezieht, im Rahmen eines familienrechtlichen Anspruchs die hälftige Auszahlung des Kindergeldes von dem anderen Elternteil verlangt werden.