Kindergeldberechtigung im paritätischen Wechselmodell

Geschrieben von Elke am 11.09.2015

Werden Kinder von beiden Eltern im Wechselmodell (d.h., wenn die Kinder, beispielsweise wöchentlich, zwischen den Elternteilen wechseln) betreut, kann von dem Elternteil, welches das Kindergeld bezieht, im Rahmen eines familienrechtlichen Anspruchs die hälftige Auszahlung des Kindergeldes von dem anderen Elternteil verlangt werden.