Mehr Rechte für eingetragene Lebenspartner
Das Bundesverfassungsgericht hat am 07.05.2013 die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen beim Ehegattensplitting als verfassungswidrig qualifiziert.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 07.05.2013 die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen beim Ehegattensplitting als verfassungswidrig qualifiziert.