Neues Recht beim wieder aufgenommenen Versorgungsausgleich

Geschrieben von Elke am 19.12.2013

Ein wiederaufgenommenes Verfahren ist nach neuem Recht durchzuführen, wenn ein nach altem Recht begonnenes Versorgungsausgleichsverfahren von den Beteiligten nicht weiter betrieben wird und wenn dafür ein sachlicher Grund vorliegt.