Pkw als Haushaltsgegenstand

Geschrieben von Elke am 10.11.2015

Wenn ein Pkw in einer Familie überwiegend für Familienzwecke genutzt wird, das heißt Einkäufe erledigt, Kinder zur Schule fahren etc., so kann es sich bei diesem Pkw um einen Haushaltsgegenstand handeln. Dies kann auch dann eintreten, wenn der Pkw tagsüber dem Ehegatten/Lebenspartner für Fahrten zur Arbeit überlassen wird. Wurde für Fahrten zur Arbeit ein Zweitwagen angeschafft und wird überwiegend nur eines der Fahrzeuge für Familienfahrten verwendet, so kann auch nur das Fahrzeug als Haushaltsgegenstand zählen, welches tatsächlich für die Familienfahrten verwendet wurde.