Rückforderung von Zuwendungen durch Schwiegereltern
Wenn Zuwendungen um der Ehe des eigenen Kindes willen an das Schwiegerkind erolgten, handelt es sich um Schenkungen der Schwiegereltern.Unter Berücksichtigung eines zwischen den Eheleuten bereits durchgeführten Zugewinnausgleichsverfahrens erfolgt jedoch die Rückabwicklung gem. § 313 BGB.