Schutzimpfung als Angelegenheit des täglichen Lebens
Nach § 1687 I 2 BGB ist eine empfohlene Schutzimpfung eine zur Alleinentscheidung des Elternteils, bei dem das Kind gewöhnlich lebt, berechtigte Alltagssorge.
Nach § 1687 I 2 BGB ist eine empfohlene Schutzimpfung eine zur Alleinentscheidung des Elternteils, bei dem das Kind gewöhnlich lebt, berechtigte Alltagssorge.