Taschengeldanspruch beim Elternunterhalt

Geschrieben von Elke am 29.05.2015

Der für den Elternunterhalt einzusetzende Taschengeldanspruch kann mit 5 % des bereinigten Familieneinkommens bestimmt werden. Ebenso kann der Taschengeldselbstbehalt mit 5 % vom Familienselbstbehalt angesetzt werden.