Teilungsversteigerung & Gegenansprüche (Erlösverteilung)
Die Ehegatten bleiben im gleichen Verhältnis mitberechtigt, auch wenn der Erlös eines gemeinsamen versteigerten Grundstücks verwertet und beim Amtsgericht hinterlegt wird. Jedem der Ehegatten können ohne Gegenforderungen aus gemeinschaftsfremden Ansprüchen entgegengehalten werden und ohne Zustimmung des jeweils anderen die Auszahlung des Erlöses verlangen. Dies gilt insbesondere bei güterechlichen Ansprüchen.