Vergleich über Ehegattenunterhalt für Sozialhilfeempfänger ist wirksam
Wurde eine Vereinbarung getroffen, die den Unterhalt für den Unterhaltsberechtigten, welcher ergänzende Sozialleistungen bezieht, nach § 1578b zeitlich befristet, so ist diese Vereinbarung trotz Benachteiligung der Sozialhilfeträger nicht sittenwidrig. (§ 138 I BGB)