Vergleich über Ehegattenunterhalt für Sozialhilfeempfänger ist wirksam

Geschrieben von Elke am 09.09.2015

Wurde eine Vereinbarung getroffen, die den Unterhalt für den Unterhaltsberechtigten, welcher ergänzende Sozialleistungen bezieht, nach § 1578b zeitlich befristet, so ist diese Vereinbarung trotz Benachteiligung der Sozialhilfeträger nicht sittenwidrig. (§ 138 I BGB)