Versorgungsausgleich bei Rente über Existenzminimum
Ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs aus wirtschaftlichen Gründen kommt nicht in Frage, wenn nach Durchführung eines Versorgungsausgleichs bei dem Ausgleichsverpflichteten die verbleibende Rente über dem Existenzminimum liegt und mit einer Erhöhung der Anrechte auf Grund fortgesetzter Berufstätigkeit zu rechnen ist.