Wirksame Unterhaltsbestimmung beim Volljährigenunterhalt
Die Verpflichtung der Eltern, dem volljährigen Kind Unterhalt (Unterkunft, Verpflegung) zu gewähren ist dann unwirksam, wenn eine Rückkehr in das Elternhaus für das Kind unzumutbar ist. Übliche Familienstreitigkeiten sind kein Grund für den Auszug des Kindes, sodass die Eltern dann nicht zu Unterhaltszahlungen verpflichtet sind.