Wohlverhaltenspflicht bei Umgangsgewährung

Geschrieben von Elke am 01.06.2015

Wird der Umgang mit dem berechtigten Elternteil vom Kind verweigert, so muss der andere Elternteil auf das Kind derart einwirken, sodass der Umgang ermöglicht wird. Die erzieherischen Maßnahmen zur Sicherstellung des Schulbesuchs können auch hier erforderlich sein.