Wohlverhaltenspflicht bei Umgangsgewährung
Wird der Umgang mit dem berechtigten Elternteil vom Kind verweigert, so muss der andere Elternteil auf das Kind derart einwirken, sodass der Umgang ermöglicht wird. Die erzieherischen Maßnahmen zur Sicherstellung des Schulbesuchs können auch hier erforderlich sein.