Zeitpunkt der Bestimmung des Kapitalwerts im Versorgungsausgleich
Wenn nach dem Ende der Ehezeit, aber vor der Entscheidung über den Versorgungsausgleich, der Ausgleichspflichtige aus der Altersvorsorge Rentenleistungen bezieht, entspricht es der Billigkeit, für den Versorgungsausgleich den Kapitalwert eines Anrechts kurz vor der Gerichtsentscheidung heranzuziehen.