Zuweisung von Hunden bei Trennung der Eheleute

Geschrieben von Elke am 21.04.2017

Aspekte des Tierschutzes können dann maßgeblich für die Zuweisung von Haustieren sein, wenn keine unterschiedlich zu gewichteten Umstände vorliegen. Die Zuweisung von Haustieren ist in § 1361 a BGB geregelt.