Abgenutzter Teppichboden: Zustimmung zu Laminat notwendig!
Wenn in einer Mietwohnung der Fußbodenbelag zu erneuern ist, so darf der Vermieter nicht einen grundlegend anderen Bodenbelag verwenden, ohne vorher die Zustimmung des Mieters eingeholt zu haben. Grund hierfür ist, dass der Fußbodenbelag bereits beim Einzug so war und die grundlegende Veränderung des Bodenbelags eine wesentliche Abweichung vom bisherigen Zustand bedeuten würde.