Betriebskosten & Transparenzgebot

Geschrieben von Elke am 03.06.2016

Eine Vereinbarung kann bezugnehmend auf die im Mietvertrag pauschal angegebene Berechnungsverordnung oder eine eventuell spätere Betriebskostenverordnung liegen. Demnach hat der Mieter die Betriebskosten zu übernehmen.