Darlegungslast des Vermieters durch vorgetäuschten Eigenbedarf
Den Vermieter trofft eine erhöhte Darlegungslast, sofern der Verdacht besteht, dass eine andere, als in der Eigenbedarfskündigung angekündigte Person, in die Wohnung einzieht und somit die Kündigung unberechtigt ausgesprochen wurde.