Eigenbedarf und "Bedarfsvorschau" des Vermieters
Es kann die Frage von Rechtsmissbrauch gestellt werden, wenn der Vermieter einen unbefristet abgeschlossenen Wohnraummietvertrag wegen Eigenbedarfs kündigt, obwohl dieser bei Vertragsabschluss hätte voraussehen können, dass er innerhalb von absehbarer Zeit die Wohnung selbst nutzen möchte.