Eigenbedarf und "Bedarfsvorschau" des Vermieters

Geschrieben von Elke am 01.06.2015

Es kann die Frage von Rechtsmissbrauch gestellt werden, wenn der Vermieter einen unbefristet abgeschlossenen Wohnraummietvertrag wegen Eigenbedarfs kündigt, obwohl dieser bei Vertragsabschluss hätte voraussehen können, dass er innerhalb von absehbarer Zeit die Wohnung selbst nutzen möchte.