Entziehung des Wohnungseigentums als "Wohnungseigentumsverfahren"

Geschrieben von Elke am 23.10.2014

Seit der WEG-Novelle 2007 ist das das Entziehungsverfahren nunmehr den Wohnungseigentumsgerichten zugewiesen. Vor 2007 war dies anders.