Entziehung des Wohnungseigentums als "Wohnungseigentumsverfahren"
Seit der WEG-Novelle 2007 ist das das Entziehungsverfahren nunmehr den Wohnungseigentumsgerichten zugewiesen. Vor 2007 war dies anders.
Seit der WEG-Novelle 2007 ist das das Entziehungsverfahren nunmehr den Wohnungseigentumsgerichten zugewiesen. Vor 2007 war dies anders.