Erbbaurechtslöschung nach Zeitablauf
Der Grundstückseigentümer kann eine Löschung im Grundbuchamt verlangen, wenn das Erbbaurecht durch Zeitablauf erloschen ist. Dies aber nur, wenn gleichzeitig eine Entschädigung des Erbbauberechtigten auf Antrag des Grundstückseigentümers eingetragen wird.