Garagendachverblendung als Gemeinschaftseigentum
Es handelt sich um Gemeinschaftseigentum, wenn das Sondereigentum hinsichtlich seiner äußeren Umhüllung betroffen ist.
Es handelt sich um Gemeinschaftseigentum, wenn das Sondereigentum hinsichtlich seiner äußeren Umhüllung betroffen ist.