Genossenschaftsmitgliedschaftskündigung in der Mieterinsolvenz

Geschrieben von Elke am 29.05.2015

Seit der Neuverfassung des Restschuldbefreiungsverfahrens sind Insolvenzschuldner als Wohnungsnutzer einem Mieter gleichgestellt.
Dieser Schutz gilt jedoch nicht für Altfälle.