Genossenschaftsmitgliedschaftskündigung in der Mieterinsolvenz
Seit der Neuverfassung des Restschuldbefreiungsverfahrens sind Insolvenzschuldner als Wohnungsnutzer einem Mieter gleichgestellt.
Dieser Schutz gilt jedoch nicht für Altfälle.
Seit der Neuverfassung des Restschuldbefreiungsverfahrens sind Insolvenzschuldner als Wohnungsnutzer einem Mieter gleichgestellt.
Dieser Schutz gilt jedoch nicht für Altfälle.